- Verkehr: Baustellen, Straßenschäden, Behinderungen
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Informationen aus der Kämmerei

Informationen zum Thema Grundsteuer / Gewerbesteuer / Hebesatz der VG Triptis
09.06.2026
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie über aktuelle Entwicklungen zur Grundsteuer für bebaute Grundstücke ab 01.01.2027 informieren.
Die Thüringer Landesregierung hat im November 2025 das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR) erlassen. Kerninhalt ist, dass für den 01.01.2027 und damit für die Grundsteuer ab 2027, die Grundsteuermessbeträge für bebaute Grundstücke angepasst werden. Für Wohngrundstücke wird der Wert reduziert, für Nichtwohngrundstücke steigt der Messbetrag.
Für unbebaute Grundstücke und land- und forstwirtschaftliche Grundstücke verändert sich nichts.
Der Grundstückswert wird nicht neu ermittelt, sondern bleibt wie zum Stand 01.01.2025 bestehen.
Die Veränderungen erfolgen nicht rückwirkend für 2025 oder 2026.
Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums:
https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/landeseigene-regelung
Falls Sie also Eigentümer/Eigentümerin eines bebauten Grundstückes sind, erhalten Sie demnächst einen neuen Grundsteuermessbetragsbescheid vom zuständigen Finanzamt. Wenden Sie sich mit Fragen hierzu bitte direkt an das Finanzamt. Wir können Ihnen hinsichtlich der Grundsteuermessbescheide leider nicht weiterhelfen.
Die Kommunalverwaltung erhält ebenfalls die neuen Daten und wird dann, für das kommende Jahr 2027, die gemeindeeigenen Grundsteuerhebesätze neu bewerten.
Für das Jahr 2027 werden die betroffenen Eigentümer und Eigentümerinnen ab 01.01.2027 einen geänderten Grundsteuerbescheid von der jeweiligen Gemeinde erhalten.
Bearbeitungsstand Dezember 2025
Bearbeitungsstand September 2025












