Informationen aus dem Hauptamt

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oder unter Schöffinnen und Schöffen | Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (thueringen.de)

Amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse
Zur jährlichen Tierbestandserhebung fordert die Thüringer Tierseuchenkasse alle Tierbesitzer auf, ihre Tierbestände zu melden. Hierbei sind auch die bisher nicht erfassten Besitzer von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel und Bienenvölkern aufgefordert, dieser Meldepflicht nachzukommen. Die öffentliche Bekanntmachung der Thüringer Tierseuchenkasse über diese Tierbestandserhebung sind an den Bekanntmachungstafeln der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Triptis sowie auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Triptis unter www.triptis.de einsehbar.