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Verunreinigungen durch Tiere

Verwaltungsgemeinschaft Triptis, den 09. 04. 2018

Aufgrund sich häufender Beschwerden, weisen wir darauf hin, dass die Halter von Haustieren oder mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragte, gemäß den geltenden ordnungsbehördlichen Verordnungen in den Kommunen verpflichtet sind, Verunreinigungen die ihre Tiere auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen oder Anlagen verursachen, unverzüglich zu beseitigen haben. Dies gilt insbesondere für die Beseitigung von Hundekot.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen können und werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet.
 

 
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