Grundsteuerreform 2022
Der Gesetzgeber hat die Neuregelung der Grundsteuer zum 01.01.2025 beschlossen. Hierfür werden sämtliche Grundstücke neu bewertet. Jeder Eigentümer eines Grundstücks in Thüringen erhält im Frühjahr 2022 ein Informationsschreiben, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen zur Grundsteuerreform und der Verpflichtung zur Erklärungsabgabe hervorgehen. Die neu berechnete Grundsteuer ist dann ab 01.01.2025 zu zahlen.
Wie erfolgt die Abgabe?
Die Erklärungsvordrucke sind elektronisch dem Finanzamt zu überstellen. Möglich ist das über das ELSTER-Programm. Die Erklärung ist selbstständig auszufüllen, kann aber auch von einem Steuerberater ausgefüllt und übersandt werden. Lohnsteuerhilfevereine dürfen hier nicht handeln.
Sollte kein Internetzugang vorhanden sein, kann man sich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen.
Die Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Triptis sind leider nicht befugt, die Erklärungsvordrucke für die Bürger auszufüllen oder zu verschicken.
Allgemeine Anfragen zum Thema Grundsteuerreform 2022 werden aber gern beantwortet unter:
036482 / 3 59 18.
Bis wann muss die Abgabe erfolgen?
Ab 01.07.2022 kann die Erklärung über ELSTER eingereicht werden.
Der letzte Abgabetermin ist der 31.10.2022.
Woher bekommen Sie die Daten für Ihre Erklärung?
Zum Ausfüllen der Feststellungserklärung benötigen Sie unterschiedliche Daten. Diese werden Ihnen auf verschiedenen Wegen bereit gestellt.
1. Informationsschreiben
Die Thüringer Finanzverwaltung versendet an alle Eigentümerinnen und Eigentümer mit Grundbesitz im Freistaat ein Informationsschreiben. Folgende Angaben können Sie diesem Schreiben entnehmen:
• Aktenzeichen
• Finanzamt
• Lagebezeichnung
2. Grundsteuer Viewer Thüringen
Folgende grundstücksbezogene Daten finden Sie spätestens ab 01.07.2022 kostenlos im Grundsteuer Viewer Thüringen
thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html
• Gemarkung und Gemarkungsnummer
• Flur, Flurstück-Zähler und Flurstück-Nenner
• Fläche
• Bodenrichtwert (nur bei Grundvermögen)
• Ertragsmesszahl (nur bei Land- und Forstwirtschaft)
Katasterauszüge können weiterhin auch telefonisch oder schriftlich beim Liegenschaftskataster angefordert werden. Dies ist jedoch mit Kosten verbunden.
Als weitere Quellen können Bauunterlagen, Kaufverträge und Grundbuchauszüge verwendet werden.
Sie brauchen mit der Feststellungserklärung keine Belege einreichen. Soweit Unterlagen für die Bearbeitung der Feststellungserklärung notwendig sind, fordert das Finanzamt
diese gesondert an.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf
Fragen zur Grundsteuerreform und zum Ausfüllen der Erklärung beantwortet Ihnen rund um die Uhr der Steuerchatbot.
Wenn Sie Grundbesitz in mehreren Bundesländern haben, können Sie sich länderübergreifend informieren.
Ab dem 01.07.2022 kann die Erklärung über »Mein ELSTER« abgegeben werden, eine Registrierung ist jetzt schon möglich.
Haben Sie noch Fragen?
Die Grundsteuer-Hotline der Thüringer Finanzämter erreichen Sie montags bis freitags ab 08:00 Uhr.
0361 - 57 3611 800
Bild zur Meldung: Grundsteuerreform 2022