Erinnerung Zahlungsaufforderung Steuern

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Triptis

Erinnerung zur Öffentlichen Zahlungsaufforderung

zum Zahlungstermin: 15.02.2019

 

Zum vorgenannten Termin waren fällig:

  1. Grundsteuern,
  2. Hundesteuern,
  3. Gewerbesteuervorauszahlung

 

Alle Steuerzahler, die nicht vom Einzugsverfahren Gebrauch machen, werden gebeten, die Beträge termingerecht zu überweisen. Die Bankverbindung finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid.

Falls Sie uns bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die entsprechenden Beträge zum Termin abgebucht.

Sollte einmal eine Unklarheit oder Unstimmigkeit bestehen, so rufen Sie uns bitte an und lassen Sie die Abbuchung aus Kostengründen nicht zurückgehen! Die Einzugsermächtigung finden Sie auf unserer Internetseite unter www.triptis.de oder Sie fordern den Vordruck telefonisch an, unter Telefon: 036482 359-18.