Zahlungserinnerung - Steuern

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Triptis

Zum 15.05.2018 sind fällig:

 

1. Grundsteuern,

2. Hundesteuern,

3. Gewerbesteuervorauszahlung.

 

Alle säumigen Steuerzahler werden aufgefordert, kurzfristig die fällige Zahlung wie auf dem Steuerbescheid aufgeführt vorzunehmen.

 

Sollte einmal eine Unklarheit oder Unstimmigkeit bestehen, so rufen Sie uns bitte an. Nutzen Sie das Abbuchungsverfahren, die Einzugsermächtigung finden Sie auf unserer Internetseite unter www.triptis.de oder Sie fordern den Vordruck telefonisch an.