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Elternbeiräte in Kinder- tageseinrichtungen (Kita)

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Triptis

Nach dem derzeit geltenden ThürKitaG haben die Eltern das Recht, an Entscheidungen der Kita mitzuwirken und einen Elternbeirat zu bilden. Dazu wählen die Eltern der Kinder einer Gruppe aus ihrer Mitte einen Elternvertreter und seinen Stellvertreter. Die gewählten Elternvertreter bilden den Elternbeirat; er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Kita zu informieren bzw. anzuhören.

 

Zur Wahl der Elternvertreter lädt die Leitung der Kita ein. Die Wahl hat bis zum 30. September des Jahres stattzufinden. Sie kann schriftlich und geheim durchgeführt werden. Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen können sich jeweils auf der Ebene der Gemeinde, des Landkreises sowie landesweit zu einer Gesamtelternvertretung zusammenschließen.

 

àDas neue ThürKitaG soll zum 01.01.2018 Inkrafttreten. Sobald das Gesetz vom Thüringer Landtag beschlossen wurde, werden wir Sie an dieser Stelle über die wichtigsten Änderungen informieren.

Nach dem derzeit geltenden ThürKitaG haben die Eltern das Recht, an Entscheidungen der Kita mitzuwirken und einen Elternbeirat zu bilden. Dazu wählen die Eltern der Kinder einer Gruppe aus ihrer Mitte einen Elternvertreter und seinen Stellvertreter. Die gewählten Elternvertreter bilden den Elternbeirat; er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Kita zu informieren bzw. anzuhören.

 

Zur Wahl der Elternvertreter lädt die Leitung der Kita ein. Die Wahl hat bis zum 30. September des Jahres stattzufinden. Sie kann schriftlich und geheim durchgeführt werden. Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen können sich jeweils auf der Ebene der Gemeinde, des Landkreises sowie landesweit zu einer Gesamtelternvertretung zusammenschließen.

 

àDas neue ThürKitaG soll zum 01.01.2018 Inkrafttreten. Sobald das Gesetz vom Thüringer Landtag beschlossen wurde, werden wir Sie an dieser Stelle über die wichtigsten Änderungen informieren.

 
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