Informationen zur Grundsteuer der Stadt Triptis
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie darüber informieren, dass in der Stadtratssitzung der Stadt Triptis vom 26.03.2025, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B für die Stadt Triptis neu bestimmt worden sind.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und einer Neuausrichtung der Grundstücksbewertung (A und B) und der Grundsteuermessbetragsberechnung durch das Bundesfinanzministerium, hat sich die Grundstückbewertung erheblich verschoben. Insbesondere wird Wohnnutzung höher bewertet und Gewerbenutzung niedriger. Die Stadt Triptis hat hierdurch eine erhebliche Mindereinnahme und ist daher gezwungen einen Ausgleich durch Anhebung der Hebesätze A und B vorzunehmen.
Die Grundsteuer entsteht in einem dreistufigen Verfahren. Danach wird von den Finanzämtern durch Bescheid der Grundsteuerwert festgestellt (1. Stufe) sowie der Grundsteuermessbetrag (2. Stufe) festgesetzt. Erst anschließend wendet die Gemeinde ihren Grundsteuer-Hebesatz an (3. Stufe). Dieses dreistufige Verfahren ist der Grund, weshalb die ersten beiden Bescheide durch das Finanzamt und der dritte Bescheid (Grundsteuerbescheid) durch die Gemeinde erlassen wird.
Muster Grundsteuerwertbescheid
Muster Grundsteuermessbescheid
Folgenderweise berechnet sich Ihr neuer Zahlbetrag:
Stufe 2 (Inhalt des Grundsteuermessbetragsbescheides vom Finanzamt):
Grundsteuerwert 285.000,00 € abgerundet auf volle 100 Euro
X Steuermesszahl 0,00031 § 15 Abs. 1 GrStG
= Steuermessbetrag 88,35 € § 13 GrStG
Stufe 3 (Inhalt des Grundsteuerbescheides von der Stadt Triptis):
Steuermessbetrag 88,35 €
X Hebesatz 600 % für Grundsteuer B
= Grundsteuer 530,10 €
Weitere Informationen zur Grundsteuer, der Reform oder Berechnungen durch das Finanzamt finden Sie auf der Homepage: https://grundsteuer.de
Die Bearbeitung der Grundsteuerbescheide wird durch die anhaltende Datenübernahme von Grundsteuermessbetragsdaten noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung der Stadt Triptis für 2025 werden die Bescheide erstellt und versandt. Ein genauer Termin steht nicht fest, da auch die anderen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Triptis bearbeitet werden müssen.
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Reinhardt:
036482 35918 oder