Startseite    |    Anregungen    |    Datenschutz    |    Impressum    |    Karte    |    Saale-Orla    |    Thüringen    |    Barrierefreiheit
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBlick in Richtung Wüstenwetzdorf | zur StartseiteMoto-Cross-Strecke Triptis | zur StartseiteStadtpark Triptis - es blüht! | zur StartseiteOsterbrunnen | zur StartseiteStadtteich | zur StartseiteRudolf-Harbig-Sportstätte in Triptis | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Informationen zur Grundsteuer der Stadt Triptis

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

wir möchten Sie darüber informieren, dass in der Stadtratssitzung der Stadt Triptis vom 26.03.2025, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B für die Stadt Triptis neu bestimmt worden sind. 

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und einer Neuausrichtung der Grundstücksbewertung (A und B) und der Grundsteuermessbetragsberechnung durch das Bundesfinanzministerium, hat sich die Grundstückbewertung erheblich verschoben. Insbesondere wird Wohnnutzung höher bewertet und Gewerbenutzung niedriger. Die Stadt Triptis hat hierdurch eine erhebliche Mindereinnahme und ist daher gezwungen einen Ausgleich durch Anhebung der Hebesätze A und B vorzunehmen.

Die Grundsteuer entsteht in einem dreistufigen Verfahren. Danach wird von den Finanzämtern durch Bescheid der Grundsteuerwert festgestellt (1. Stufe) sowie der Grundsteuermessbetrag (2. Stufe) festgesetzt. Erst anschließend wendet die Gemeinde ihren Grundsteuer-Hebesatz an (3. Stufe). Dieses dreistufige Verfahren ist der Grund, weshalb die ersten beiden Bescheide durch das Finanzamt und der dritte Bescheid (Grundsteuerbescheid) durch die Gemeinde erlassen wird.

 

Muster Grundsteuerwertbescheid

Muster Grundsteuermessbescheid

 

 Muster Grundsteuermessbescheid

 

Folgenderweise berechnet sich Ihr neuer Zahlbetrag:

Stufe 2 (Inhalt des Grundsteuermessbetragsbescheides vom Finanzamt):

          Grundsteuerwert                      285.000,00 €          abgerundet auf volle 100 Euro

X       Steuermesszahl                       0,00031                   § 15 Abs. 1 GrStG

=       Steuermessbetrag                 88,35 €                    § 13 GrStG

 

Stufe 3 (Inhalt des Grundsteuerbescheides von der Stadt Triptis):

          Steuermessbetrag                 88,35 €                    

X       Hebesatz                                   600 %                      für Grundsteuer B

=       Grundsteuer                            530,10 €                 

 

Weitere Informationen zur Grundsteuer, der Reform oder Berechnungen durch das Finanzamt finden Sie auf der Homepage: https://grundsteuer.de

 

Die Bearbeitung der Grundsteuerbescheide wird durch die anhaltende Datenübernahme von Grundsteuermessbetragsdaten noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung der Stadt Triptis für 2025 werden die Bescheide erstellt und versandt. Ein genauer Termin steht nicht fest, da auch die anderen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Triptis bearbeitet werden müssen.

 

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Reinhardt:

036482 35918 oder

 
Veranstaltungen
 
 
 
Fotoalben