Festsetzung der Realsteuern ab dem Jahr 2025
Festsetzung der Realsteuern ab dem Jahr 2025
Mit der neuen Grundsteuerreform zum 01.01.2025 wurden alle Grundsteuerbescheide, die auf dem bisherigen Bewertungsverfahren beruhen, zum 31.12.2024 aufgehoben.
Die aktuellen Grundsteuerhebesätze der Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis verlieren mit Ablauf des Jahres 2024 ihre Gültigkeit. Die Gemeinden müssen ab dem Jahr 2025 neue Hebesätze beschließen.
Ab dem Jahr 2025 erhalten alle Eigentümer einen neuen Grundsteuerbescheid mit den beschlossenen neuen Hebesätzen. Vorher müssen keine Zahlungen geleistet werden. Eigentümer die bei ihrer Bank einen Dauerauftrag für die Grundsteuer eingerichtet haben werden gebeten diesen zu kündigen. Haben Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, brauchen Sie nichts zu tun.
Für die Gewerbesteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer, Straßenreinigungsgebühren und Mieten/Pachten erhalten Sie Anfang 2025 jeweils einen neuen Bescheid. Dies ist notwendig aufgrund einer technischen Umstellung und damit verbundenen neuen Kassenzeichen. Die Höhe und Fälligkeiten ändern sich grundsätzlich nicht. Verwenden Sie bei Zahlungen ab 01.01.2025 bitte das neue Kassenzeichen als Verwendungszweck, um eine korrekte Zuordnung zu gewährleisten. Wenn Sie die Möglichkeit eines Dauerauftrages nutzen, passen Sie bitte auch dort den Verwendungszweck an.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter 036482/35918, persönlich oder per E-Mail unter zur Verfügung.
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