Zahlungserinnerung Steuern

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Triptis

Zahlungserinnerung

 

Zum 15.11.2018 sind fällig:

 

  1. Grundsteuern,
  2. Hundesteuern,
  3. Gewerbesteuervorauszahlung

 

Alle säumigen Steuerzahler werden aufgefordert, kurzfristig die fällige Zahlung wie auf dem Steuerbescheid aufgeführt vorzunehmen.

 

Sollte einmal eine Unklarheit oder Unstimmigkeit bestehen, so rufen Sie uns bitte an. Nutzen Sie das Abbuchungsverfahren, die Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) finden Sie auf unserer Internetseite unter www.triptis.de oder Sie fordern den Vordruck telefonisch an. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 2 dieses Amtsblattes.