Information für alle Halter von Tieren

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Triptis

Aufgrund des ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 12. Februar 2018 ist es ab sofort erforderlich, dass bei der Anmeldung eines Hundes eine Bescheinigung der Versicherung vorzulegen ist, aus welcher hervorgeht das eine Haftpflichtversicherung für den Hund abgeschlossen wurde. In dieser Bescheinigung muss die Versicherungssumme (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und mindestens 250.000 Euro für sonstige Schäden) angegeben sein. 

Weiterhin wurde mit dem vorgenannten Gesetz die sogenannte Rasseliste abgeschafft. Dies bedeutet, dass Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen nicht mehr aufgrund Ihrer Rassenzugehörigkeit als gefährlich gelten. Somit ist eine Erlaubnis zum Halten eines Hundes dieser Rassen nicht mehr erforderlich. Weiterhin als gefährlich gelten Hunde, welche nach Durchführung eines Wesenstests bei einer sachkundigen Person, von der zuständigen Behörde (Ordnungsamt) als gefährlich festgestellt wurden. Dies betrifft beispielweise Hunde, welche sich als bissig oder wiederholt aggressiv erwiesen haben. Als gefährlich gelten zudem alle in der Thüringer Wildtier-Gefahrenverordnung genannten Tiere. Für das Halten dieser Tiere besteht weiterhin eine Erlaubnispflicht.