Startseite    |    Anregungen    |    Datenschutz    |    Impressum    |    Karte    |    Saale-Orla    |    Thüringen    |    Barrierefreiheit
 
Bannerbild | zur StartseiteKrokusse im Stadtpark | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteStadtteich Triptis | zur StartseiteRudolf-Harbig-Sportstätte in Triptis | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteMorgendämmerung | zur Startseite
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Ist Ihr Hund angemeldet?

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Triptis

Falls Sie einen oder mehrere Hunde halten und diese(n) bislang nicht zur Hundesteuer angemeldet haben, sind Sie gemäß der Hundesteuersatzung verpflichtet, dies unverzüglich zu veranlassen.

Wofür und von wem ist die Hundesteuer zu zahlen?

Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadt- bzw. Gemeindegebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund zu nicht gewerblichen Zwecken in seinem Haushalt aufgenommen hat. Aufgenommen ist ein Hund da, wo er untergebracht ist, betreut und versorgt wird, unabhängig davon, wer Halter des Hundes ist. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von 2 Wochen beim Steueramt gemeldet wird.

Steuerfestsetzung bei nicht ordnungsgemäßer Anmeldung

In den Fällen der nicht ordnungsgemäßen Anmeldung ist der Tatbestand der Abgabenhinterziehung entsprechend § 16 ThürKAG verwirklicht und kann mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Sie können Ihren Hund persönlich in der Verwaltungsgemeinschaft, Markt 1, Abteilung Steuern anmelden oder Sie füllen den Anmeldevordruck aus, den Sie auf unserer Internetseite.

 
Veranstaltungen
 
Fotoalben