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Imker aufgepasst: Behandlungspflicht gegen Varroa Milbe

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Triptis

Landratsamt Saale-Orla-Kreis

 

Imker aufgepasst: Behandlungspflicht gegen Varroa Milbe

Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis,
weist alle Imker auf die Behandlungspflicht gegen die Varroamilbe hin. Die jährliche Behandlung aller Bienenvölker wurde für den gesamten Freistaat Thüringen mittels Allgemeinverfügung vom Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz Bad Langensalza angeordnet.

Die Behandlung hat spätestens am 30.07. jeden Jahres als Sommerbehandlung, im August/September als Nachsommerbehandlung  zu beginnen und ist in der brutfreien Zeit als Winterbehandlung (November) fortzuführen.Für die Behandlung dürfen ausschließlich dafür zugelassene Arzneimittel eingesetzt werden. Bei der Anwendung der Mittel haben sich die Bienenhalter nach den Angaben der Arzneimittelhersteller zu richten. Die Behandlung ist im Bestandsbuch zu dokumentieren.

Die Durchführung der Behandlung wird stichprobenartig überprüft.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass jeder Imker/ jede Imkerin verpflichtet ist, den Beginn der Bienenhaltung bei der zuständigen Behörde (Landratsamt Schleiz, Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Oschitzer Straße 4 in
07907 Schleiz oder der Thüringer Tierseuchenkasse in Jena) anzuzeigen.

 
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